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Behandlungsangebot

Behandlungskosten

• Therapie KVG: Seit 1. Juli 2022 kann psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden, die Tarifstruktur dafür ist kantonal vorgegeben. Bedingung für die Kostenübernahme ist, dass eine Patientin oder ein Patient eine Anordnung von einer Ärztin oder einem Arzt erhält.
Paare und Familien, die aufgrund einer Krankheit eine Gruppentherapie wünschen, müssen mit ihren Krankenkassen die Anordnungsbedingungen vorgängig abklären. Grundsätzlich wird dann der Tarif durch Anzahl Teilnehmer und Teilnehmerinnen gesplittet.

• Paar- und Familientherapien, psychologische Coachings, Lehrtherapie und Einzelsupervision, die nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden können, werden zu CHF 180/60 Min. in Rechnung gestellt. Überzeiten, administrative Arbeiten sowie Vor- und Nachbereitung der Sitzungen werden zu CHF 3.00 pro Minute in Rechnung gestellt.

• Gruppensupervision und Teamentwicklung nach Absprache, Richtwert: CHF 360/90 Min.