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Berufsethik und Qualität

Qualität meiner Dienstleistung

Bei meiner Arbeit halte ich mich an die Berufsordnung der FSP. Damit verpflichte ich mich zu Sorgfältigkeit, Schadensvermeidung und der Einhaltung von Aus- und Weiterbildungspflicht. Aufträge nehme ich nur an, wenn ich aufgrund meiner Wissens- und Erfahrungsbasis dafür qualifiziert bin. Ich vermeide Interessenskonflikte, gehe keine multiplen Beziehungen ein, die mein professionelles Handeln beeinträchtigen. Ich kläre über Art und Umfang der diagnostischen und therapeutischen Verfahren auf und vermeide eine zu hohe Belastung meiner Klienten. Ich schütze die mir anvertrauten Personendaten, die Intimsphäre meiner Klienten und bewahre Schweigen über die mir anvertrauten Informationen und meine Wahrnehmungen. Ich mache ausreichend Aufzeichnungen über meine Tätigkeit und gewähre meinen KlientInnen auf Verlangen Einsicht in ihre Dossiers. Ich werbe sachlich und wahrheitsgetreu, dränge mich mit meinem Angebot nicht auf und führe niemanden in die Irre.

Patientenrechte

Als Klientin haben Sie grundlegende Rechte. Diese betreffen Informationen über die Behandlung (Kosten, Sitzungsdauer, Frequenz, Tarif, Zahlungsmodalitäten). Zudem hat ein Klient mit einer psychischen Störung das Recht auf Kenntnisse seiner Diagnose, der Behandlungsmöglichkeiten, Heilungschancen sowie Risiken und Nebenwirkungen seiner Behandlung.

Zudem hat jeder Klient das Recht auf eine sorgfältige und gewissenhafte Behandlung, bei dem aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse mitberücksichtigt werden, wichtig ist jedoch auch, dass ein Heilungserfolg nicht garantiert werden kann. Psychologen sind zudem an das Berufsgeheimnis (Art. 321 Strafgesetzbuch (StGB)) gebunden und dürfen grundsätzlich Informationen nur mit dem Einverständnis von KlientInnen weitergeben. KlientInnen haben zudem jederzeit das Recht, eine Vertrauensperson beizuziehen und in die Therapie mitzubringen.

KlientInnen haben auch das Recht ein Coaching oder eine Therapie jederzeit zu kündigen. Sie haben Recht auf Auskunft und Akteneinsicht nach Ende der Psychotherapie. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler können Sie eine Beschwerde an die unabhängige Berufsethikkommission (BEK) einreichen.

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Mehr Informationen finden Sie unter dem externen Link:

www.psychologie.ch/psychologen-finden/was-sind-meine-rechte